Wenn Sie eine verdächtige Abbuchung auf Ihrer Kreditkartenabrechnung entdecken, sollten Sie wissen, wie man unrechtmäßige Abbuchungen per Chargeback zurückholt.
Diese Möglichkeit ist eine der effektivsten Methoden, um sich vor Betrug, Fehlern oder ungerechtfertigten Zahlungen zu schützen – und sie ist in Deutschland gesetzlich verankert.
In diesem Leitfaden von De Kreditkarte erfahren Sie, wie ein Chargeback funktioniert, wann Sie ihn beantragen können, welche Schritte nötig sind und wie Sie Ihre Erfolgschancen maximieren.
Was ist ein Chargeback und wann kommt es zum Einsatz?
Ein Chargeback ist eine Rückbuchung, die Sie bei Ihrer Bank veranlassen können, wenn eine Kreditkartenzahlung fehlerhaft oder unberechtigt war.
Im Gegensatz zur Rückerstattung durch den Händler wird ein Chargeback über Ihre kartenausgebende Bank eingeleitet. Diese prüft den Fall und erstattet Ihnen den Betrag, sofern Ihr Antrag berechtigt ist.
In Deutschland kann ein Chargeback zum Beispiel in folgenden Fällen genutzt werden:
- Betrug oder nicht autorisierte Zahlungen
- Doppelte oder falsch berechnete Beträge
- Nicht gelieferte Waren oder nicht erbrachte Dienstleistungen
- Händler meldet Insolvenz vor Lieferung
Wenn Sie also eine Abbuchung auf Ihrer Kreditkarte entdecken, die Sie nicht veranlasst haben – und der Händler nicht reagiert – ist der Chargeback oft der richtige Weg.
Unrechtmäßige Abbuchungen per Chargeback zurückholen: Schritt für Schritt
Damit Ihre Bank den Antrag annimmt, sollten Sie strukturiert und schnell vorgehen. So funktioniert’s:
1. Verdächtige Transaktion prüfen
Stellen Sie zuerst sicher, dass es sich wirklich um eine unberechtigte Abbuchung handelt. Oft erscheinen Händlernamen auf der Abrechnung anders als erwartet oder es handelt sich doch um einen vergessenen Kauf.
Sobald der Verdacht bestätigt ist, gehen Sie zum nächsten Schritt über.
2. Kontakt zum Händler aufnehmen
Viele Banken verlangen, dass der Kunde zuerst selbst versucht, das Problem direkt mit dem Händler zu klären. Dokumentieren Sie diesen Kontakt (E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle), um später Beweise vorlegen zu können.
Wenn der Händler nicht reagiert oder eine Erstattung ablehnt, können Sie ein Chargeback beantragen.
3. Beweise sammeln
Um Ihre Forderung zu belegen, benötigen Sie:
- Einen Auszug mit der betreffenden Abbuchung
- Bestell- oder Zahlungsbelege
- Schriftwechsel mit dem Händler
- Sonstige Nachweise, die den Fehler dokumentieren
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser stehen Ihre Chancen.
4. Chargeback bei der Bank beantragen
Wenden Sie sich an Ihre Bank – je nach Institut geht das per App, Telefon oder in der Filiale. Viele Banken stellen ein Formular bereit, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Wichtig: Der Antrag sollte innerhalb von 120 Tagen nach Buchung oder geplantem Liefertermin gestellt werden.
5. Bearbeitung abwarten
Nach Einreichen des Antrags prüft die Bank Ihren Fall. Die Bearbeitung kann je nach Bank und Komplexität zwei bis sechs Wochen dauern.
Bei erfolgreichem Chargeback wird Ihnen der Betrag gutgeschrieben. Falls abgelehnt, können Sie mit weiteren Nachweisen erneut vorstellig werden.
Welche Banken unterstützen Chargebacks in Deutschland?
Die meisten deutschen Banken bieten Chargeback-Verfahren für Visa- oder Mastercard-Karten an.
Dazu gehören unter anderem:
- Sparkasse
- Volksbank
- Deutsche Bank
- Commerzbank
- DKB
- Direktbanken wie N26 oder Revolut
Jede Bank hat eigene Prozesse – informieren Sie sich direkt beim Kundenservice Ihrer Bank über konkrete Anforderungen und Fristen.
Tipps für eine erfolgreiche Rückbuchung
Wer unrechtmäßige Abbuchungen per Chargeback zurückholen will, sollte sorgfältig vorgehen. Diese Tipps helfen:
- Schnell handeln: Je früher der Antrag, desto besser
- Klar bleiben: Beschreiben Sie den Fall sachlich und verständlich
- Beweise vorlegen: Je mehr Nachweise, desto überzeugender
- Vermeiden Sie riskante Händler: Bei dubiosen Webseiten sind Rückbuchungen schwieriger
- Prozess aktiv begleiten: Bleiben Sie mit Ihrer Bank in Kontakt und haken Sie gegebenenfalls nach
Häufige Fragen zum Chargeback
1. Ist ein Chargeback dasselbe wie eine Rückerstattung?
Nein. Eine Rückerstattung erfolgt durch den Händler. Ein Chargeback wird über die Bank abgewickelt, wenn der Händler nicht reagiert oder ablehnt.
2. Muss ich eine Anzeige erstatten?
Nicht zwingend, aber in Betrugsfällen kann eine Anzeige bei der Polizei Ihre Position stärken.
3. Gibt es einen Mindestbetrag für den Chargeback?
Nein. Chargebacks sind grundsätzlich auch für kleine Beträge möglich.
4. Gilt das auch für Online-Käufe?
Ja, insbesondere bei ausbleibender Lieferung oder dubiosen Webseiten.
5. Funktioniert das auch mit der Girokarte oder bei Lastschrift?
Nein. Das Chargeback-Verfahren gilt nur für Kreditkarten. Bei Lastschrift nutzen Sie die Rücklastschrift nach SEPA-Regeln.
Verbraucherrechte kennen und nutzen
Viele glauben, dass sie bei einer falschen Kreditkartenbuchung machtlos sind. Doch wer informiert ist, kann unrechtmäßige Abbuchungen per Chargeback zurückholen – und sein Geld schützen.
Dieser Anspruch ist kein Gefallen der Bank, sondern ein fest verankerter Bestandteil des Verbraucherschutzes im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Bei De Kreditkarte ist es unser Ziel, Ihnen zu zeigen, wie Sie Ihre Finanzinstrumente effektiv, sicher und verantwortungsbewusst nutzen. Denn Ihr Geld verdient den besten Schutz.