Rechtliche Schritte zum Entfernen negativer Datensätze aus Ihrem Verlauf

Unfaire Bewertungen und falsche Einträge? Diese Maßnahmen helfen wirklich

Entfernen Sie negative Datensätze aus Ihrem Verlauf

Negative Einträge im Internet – ob auf Bewertungsportalen, in Suchmaschinen oder Foren – können Ihrem Ruf erheblich schaden.

Doch Sie sind diesen Datensätzen nicht hilflos ausgeliefert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte möglich sind, um negative Datensätze aus Ihrem Verlauf zu entfernen.

Was sind negative Datensätze – und warum sind sie problematisch?

Negative Datensätze sind öffentlich zugängliche Informationen, die Ihren persönlichen oder geschäftlichen Ruf beeinträchtigen können. Dazu gehören:

  • Schlechte Online-Bewertungen (z. B. auf Google, eBay, Jameda)
  • Veraltete oder falsche Suchergebnisse bei Google
  • Rufeinträge in Foren oder Blogs
  • Unvorteilhafte Presseberichte

Solche Einträge können nicht nur Vertrauen zerstören, sondern auch berufliche Chancen oder Umsätze mindern.

Lesen Sie auch: Rechte und Pflichten, wenn Sie arbeitslos und verschuldet sind

Rechtliche Grundlage für Löschansprüche

Die rechtlichen Schritte zum Entfernen negativer Datensätze stützen sich auf folgende Gesetze:

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 & 2 GG)§ 1004 BGB i.V.m.
  • § 823 BGB – bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
  • § 824 BGB – bei geschäftsschädigenden Falschaussagen
  • DSGVO – bei personenbezogenen Daten ohne rechtmäßige Grundlage

Wenn ein Datensatz rechtswidrig oder nicht mehr aktuell ist, können Sie dessen Löschung oder Sperrung verlangen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie vor

1. Analyse des Datensatzes

  • Ist der Eintrag wahrheitsgemäß oder enthält er falsche Behauptungen?
  • Handelt es sich um eine zulässige Meinung oder um Schmähkritik?

2. Beweise sichern

  • Screenshots erstellen (mit Zeitstempel und URL)
  • Kommunikation und Unterlagen zum Vorfall dokumentieren

3. Direkter Kontakt zur Quelle

  • Versuchen Sie zunächst, den Verfasser oder Seitenbetreiber zu kontaktieren
  • Höflich, aber bestimmt um Löschung oder Korrektur bitten

4. Löschantrag bei der Plattform

  • Formulare von Google, eBay, Facebook etc. nutzen
  • Bei DSGVO-Verstößen: Antrag direkt an den Datenschutzbeauftragten

5. Anwalt einschalten

Ein Fachanwalt für IT- oder Medienrecht kann:

  • eine Abmahnung aussprechen
  • eine gerichtliche Löschung beantragen
  • Schadensersatz durchsetzen

Fristen & Erfolgschancen

Viele Portale löschen Inhalte nur innerhalb bestimmter Zeiträume (z. B. 30 Tage bei eBay). Je schneller Sie handeln, desto höher sind die Erfolgschancen.

Ein Anwalt kann auch dann helfen, wenn die Plattform ablehnt oder der Autor sich weigert.

Besonderheiten für Unternehmen

Unternehmen können bei geschäftsschädigenden Bewertungen oder rufscharfem Content zusätzlich aus dem Wettbewerbsrecht vorgehen.

Hier sind oft Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen möglich.

Prävention: So schützen Sie Ihre Online-Reputation langfristig

  • Bewertungsmanagement einführen
  • Regelmäßig eigene Suchergebnisse überprüfen (Google Alerts)
  • Kunden aktiv um positive Bewertungen bitten
  • Bei Problemen schnell reagieren und dokumentieren

Fazit: Sie haben Rechte – nutzen Sie sie!

Rechtliche Schritte zum Entfernen negativer Datensätze aus Ihrem Verlauf sind möglich und oft auch erfolgreich – vor allem, wenn schnell gehandelt wird.

Lassen Sie sich im Zweifel durch eine Kanzlei beraten, die auf Online-Reputation und Internetrecht spezialisiert ist.